§2 (3) wird wie folgt ergänzt: "Der Verein ist selbstlos tätig."
§8 (4) wird wie folgt ergänzt: "Mitglieder des Vorstandes und für den Verein in sonstiger Weise ehrenamtlich Tätige können auf Beschluss des Vorstands eine angemessene Entschädigung für Zeit- und Arbeitsaufwand erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des vereins fremd sind, oder durch unverhältinsmäßig hohe Vergütungen begünstigt werden."
§11 (3) wird im letzten Satz wie folgt erweitert: "..., die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat."
Einstimming beschlossen auf der Jahreshauptversammlung im Januar 2011.
Eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht Güstrow, 04. November 2011
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