Angelreviere rund um Krakow am See

Mit einer Fläche von über 15km² besitzt der Krakower See als einer der großen Seen der Mecklenburgischen Seenplatte eine Nord-Süd-Ausdehnung von etwa neun Kilometern und eine größte Ost-West-Ausdehnung von drei Kilometern. Er liegt 47,5m über dem Meeresspiegel und ist an der tiefsten Stelle 28m tief. Die durchschnittliche Tiefe liegt bei 7,4m.
Der Krakower See teilt sich in den Unter- und Obersee. Die Trennung bildet der Straßendamm "Am Wadehäng". Der Untersee, an dessen Südwestufer die Stadt Krakow am See liegt, ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes "Krakower Seenlandschaft". Er darf mit Booten, auch mit Verbrennungs­motoren bis 5PS, befahren werden. Voraussetzung ist eine Zulassung durch das StAUN.
Der südlich gelegene inselreiche Obersee ist Teil des Naturparks "Nossentiner-Schwinzer-Heide". Aufgrund der dort befindlichen Brutgebiete für Zugvögel ist der Obersee bereits seit 1939 Naturschutzgebiet und darf von Booten jeglicher Art nicht befahren werden. Auch das Angeln ist hier grundsätzlich nicht erlaubt.
Der Krakower See wird von dem Flüsschen "Nebel" durchströmt, der dem Obersee am Ostufer zufließt. Die Nebel verlässt den Untersee am Nordostende bei Serrahn. Hier beginnt das landschaftlich schöne Durchbruchstal mit ausgedehnten Wanderwegen.

Die Krakower Seen zeichnen sich durch ihr sehr klares Wasser aus. Sie besitzen zahlreiche Buchten und Inseln. Gefangen werden unter anderem Barsch, Hecht, Aale, Plötze und dicke Karpfen.
Da es nur wenige Landangelstellen gibt, empfiehlt sich das Angeln vom Boot aus. Einige geeignete Flachlagen und Scharkanten sind in der Karte unten verzeichnet.

Für das Angeln gelten neben den gesetzlichen Bestimmungen die Angelregeln des Pächters, der Müritz-Plau GmbH. Die Jahresangelberechtigung des LAV gilt auch für den Krakower See. Dabei ist unter anderem zu beachten:

  1. Das Schlepp-/ und Driftangeln mit LAV-Berechtigungen ist nicht gestattet. Zur Ausübung wird eine Zusatzkarte der Müritz-Plau GmbH benötigt.
  2. Es gelten die Schonzeiten und Mindestmaßregelungen der Fischerei Müritz-Plau GmbH, die Schonzeiten/ Mindestmaßregelungen des LAVs finden keine Anwendung.
  3. Es dürfen zwei Edelfische pro Tag entnommen werden. Bei Barschen sind es 20 Stück pro Tag.
  4. Ein Köder gilt als eine Anbissstelle. Ein Drilling zählt als ein Haken.

Die vollständigen Angelregeln finden Sie hier.

In der folgenden Karte sind der Krakower See und einige umliegende Seen dargestellt. Für den Krakower See sind die Tiefenlinien und örtliche maximale Tiefen verzeichnet. Lokale Berge sind gelb dargestellt. Einige wichtige Orientierungspunkte sind in pink hervorgehoben. Besiedelte Gegenden sind rot markiert.

Grundlage dieser Darstellung ist die Karte des Sportfreundes Peter Kirschke aus dem Jahr 1954.

 

Hier kann die Druckversion (2 A4 Seiten, s/w) der Karte heruntergeladen werden.

 

Die topgrafischen Karten des Geobasisdienstes MV bieten ebenfalls eine gute Orientierung auf dem Krakower See:

© GeoBasis-DE/M-V 2018

 

© GeoBasis-DE/M-V 2018

 

© GeoBasis-DE/M-V 2018