Anglerverein Krakow am See e.V.


Pressemtteilung des LAV-MV zur verlängerten Gültigkeit der Angelerlaubnisse 2020

LAV schafft Sonderregelung wegen Corona - Jahresangelerlaubnis 2020 – Gültigkeit verlängert!

Görslow, den 16.12.2020

Pressemitteilung

Beitragskassierung durch Corona erschwert – Landesanglerverband schafft Sonderregelung

Jahresangelerlaubnis 2020 – Gültigkeit verlängert!

Aufgrund der durch Corona deutlich erschwerten Bedingungen bei der Jahresbeitragskassierung in den Mitgliedsvereinen führte der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV M-V e.V.) eine Sonderregelung ein: 

 

Beitragsmarken 2020 und Jahresangelerlaubnisse 2020 haben bis zum 28. Februar 2021 Gültigkeit

 Dies soll den 45.000 organisierten Angler*innen das Angeln auf den insgesamt rund 30.000 Hektar beangelbarer Wasserfläche des Verbandes uneingeschränkt weiter möglich machen. Diese Fläche setzt sich zusammen aus rund 10.000 Hektar LAV-Eigentum bzw. Pacht sowie 20.000 Hektar der Berufsfischerei. Die Fischer gaben landesweit persönlich ihre Zustimmung zu dieser LAV-Regelung.

 Geschäftsführer Axel Pipping begründet: „Auf Grundlage der momentan gültigen Corona-Verordnung und dem damit verbundenen Lockdown gestaltet sich die diesjährige Durchführung der Beitragskassierung äußerst schwierig und ist mit wesentlich mehr Aufwand verbunden. Mit dieser Sonderregelung will der LAV den erschwerten Bedingungen der Kassierung Rechnung tragen und  seine Mitgliedsvereineentlasten. Die Idee wurde sofort von den Mitarbeitern des LALLF wie auch von allen Fischern äußerst positiv aufgenommen und mitgetragen. Ihnen dafür Dank.“

Durch den eingeräumten verlängerten Zeitraum wird allen Einzelmitgliedern des Verbandes die Ausübung des Angelns ab dem 01.01.2021 mit gültigen Dokumenten ermöglicht.

 

 Achtung:  Die Fischereiabgabemarke 2021 ist von dieser Regelung unberührt und muss – wenn man angeln will – erworben werden. Das LALLF (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei) wurde über diese Sonderregelung informiert und gibt diese Information entsprechend an die Fischereiaufsicht, Polizei und Wasserschutzpolizei weiter.

Die bereits für das Jahr 2021 ausgegebenen Beitragsmarken und Jahresangelerlaubnisse sind von dieser Regelung unberührt und haben ab dem 1. Januar 2021 ihre Gültigkeit.  Alle Einzelmitglieder, die diese Sonderregelung in Anspruch nehmen, müssen den vollen Beitragssatz in Höhe von 22 EUR und den vollen Preis der Jahresangelerlaubnis in Höhe von 52 EUR für das Jahr 2021 zahlen.

Claudia Thürmer, LAV